Vergleich: Gesetzliche und Private Krankenversiche
Private Krankenversicherung PKV
Wichtige Informationen zur PKV
Vergleich: Private Krankenversicherung(PKV) / Gesetzliche Krankenversicherung(GKV)
Familienangehörige der Mitglieder ohne eigenes Einkommen sind in der GKV beitragsfrei mitversichert. Bei der privaten Krankenversicherung (PKV) ist für jede versicherte Person ein separate PKV- Beitrag zu zahlen.
Die Beiträge richten sich bei der GKV prozentual nach dem Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Bei der privaten Krankenversicherung wird der Beitrag nach dem persönlichen Krankheitsrisiko (Alter, Geschlecht, Beruf, Gesundheitszustand) berechnet und steigt oder sinkt dann aufgrund verschiedener Faktoren.
Die Beiträge zur Gesetzlichen sinken mit dem Renteneintritt in der Regel durch das niedrigere Einkommen, in der privaten Krankenversicherung(PKV) steigen sie weiter an.
Gut verdienende Alleinstehende ohne Vorerkrankungen zahlen in jungen Jahren in der privaten Krankenversicherung(PKV) günstigere Beiträge als in der GKV.
Einige Leistungen werden von der GKV im Gegensatz zur Privaten Krankenversicherung(PKV) nicht oder nur teilweise bezahlt.
Im Bereich der Innovationen in der Medizin zahlen die gesetzlichen Krankenversicherungen nur, was ihrer Ansicht nach „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ ist.
Die Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal ist nur von GKV-Versicherten zu entrichten. Dies gilt nicht für Kinder unter 18 Jahren.
Alle Versicherten haben in der GKV bei gleichem Status den gleichen Leistungsanspruch.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden im Sozialgesetzbuch und nicht durch privatrechtlichen Vertrag festgelegt (d. h. die Politik bzw. die Selbstverwaltung können die Leistungen jederzeit beschränken oder aber auch erweitern).
Klagen gegen eine GKV erfolgen vor den Sozialgerichten und sind kostenfrei.
Versicherte in der privaten Krankenversicherung(PKV) können bei Unzufriedenheit nur mit erheblichen finanziellen Nachteilen zu einer anderen privaten Krankenversicherung wechseln, weil sie älter wurden, eventuell inzwischen Krankheitsvorfälle hatten und ihre Altersrückstellungen noch nicht angerechnet erhalten.
Versicherte in der privaten Krankenversicherung(PKV) können auf die Höhe ihres Beitrages durch Anpassung ihrer Leistungsansprüche und durch die Höhe eines etwaigen Selbstbehalts Einfluss nehmen.
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