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Private Krankenversicherung (PKV) Existenzgründer

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PKV Direkt-Beratung für Existenzgründer/Selbständige: Für Ihre Fragen zur privaten Krankenversicherung für Existenzgründer sind wir täglich von 8.00 bis 20.00 Uhr für Sie erreichbar...

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Private Krankenversicherung für Existenzgründer

Günstige Einsteigertarife für Existenzgründer mit späterer Erhöhungsoption

Für Existenzgründer, die sich für die berufliche Selbstständigkeit oder eine freiberufliche Tätigkeit entscheiden, gilt das Gleiche wie für alle anderen Selbstständigen und Freiberufler. Unabhängig von Ihrem Einkommen können Sie in die private Krankenversicherung eintreten. In den ersten Jahren der Existenzgründung ist das Einkommen meistens etwas geringer, und erhöht sich dann mit dem wachdenden Erfolg Ihrer unternehmerischen oder freiberuflichen Tätigkeit. Die private Krankenversicherung bietet für solche Fälle besondere Einsteigertarife an, die in den Leistungen etwas geringer ausfallen aber preislich sehr interessant sind. Erhöht sich später Ihr Einkommen und Ihre persönlichen Leistungewünsche bezüglich Ihrer privaten Krankenversicherung, können Sie ohne erneuten Gesundheits-Check in einen PKV-Tarif mit Top-Leistungen wechseln.
Wir beraten Sie gerne zu dieser Thematik und erstellen Ihnen einen unabhängigen und kostenlosen Preisvergleich für Ihre günstigste private Krankenversicherung für Existenzgründer mit den für Sie passenden Tarifen.

Krankentagegeld für Existenzgründer

Krankentagegeld für Existenzgründer:

Krankentagegeld/gesetzliche Krankenversicherung/Existenzgründer

Existenzgründer sind zwar ihr eigener Chef, müssen dafür aber auch im Krankheitsfall die finanziellen Verluste durch den Arbeitsausfall selber tragen. Krankentagegeld für Existenzgründer gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung nur noch, wenn die Versicherten einen Wahltarif abschließen.
Finanzielle Einbußen im Krankheitsfall müssen für Existenzgründer zuverlässig und schnell abgefedert werden, damit laufende Rechnungen bezahlt werden können und der gewohnte Lebensstandard gewährleistet bleibt.

Krankentagegeld private Krankenversicherung/Existenzgründer
Eine Auszahlung des Krankentagegelds für Existenzgründer ist in der privaten Krankenversicherung bereits ab dem vierten Tag möglich. Die Höhe der Leistungen und die Fälligkeiten einer Krankentagegeldversicherung innerhalb der privaten Krankenversicherung für Existenzgründer können individuell gestaffelt werden. Wenn ein Krankentagegeld für Existenzgründer z.B. erst nach 6 Wochen Krankheitsdauer beginnt, ist das natürlich erheblich preiswerter als eine Auszahlung ab dem vierten Tag. Eine Staffelung der Leistung ist daher sinnvoll.
Wir beraten Sie gerne zu Thema Krankentagegeld für Selbständige/Existenzgründer und vergleichen für Sie die Tarife zum Krankentagegeld der privaten Krankenversicherungen.

Gesetzliche Krankenversicherung Existenzgründer

Existenzgründer: Freiwilliges Mitglied/gesetliche Krankenversicherung/Mindestbeitrag GKV 2011

Wer sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, muss einen Mindestbeitrag bezahlen.
Ihm wird unterstellt, dass er 1890 Euro im Monat verdient.
Ab dem 1. Januar gibt es für die Kassen einheitliche Regeln, nach denen der Beitrag berechnet wird, zuvor konnten die Kassen selber entscheiden wie sie die Einnahmen aus Selbständiger/freiberuflicher Tätigkeit, Mieteinahmen oder Zinseinahmen berücksichtigen.
Wer als Existenzgründer wenig verdient, muss mindestens soviel Beitrag zahlen als hätte er einen Verdienst von 1890 Euro monatlich. Für diese Existenzgründer wird es meist teurer, zumindest wenn sie eine günstige Krankenkasse hatten.

Beispiel AOK Niedersachsen Mindestbeitrag für Existenzgründer 2011:

Krankengeld ab der 7. Woche
Beitragssatz Krankenversicherung 15,5 % 14,9 %

Monatlicher Mindestbeitrag für Existenzgründer:
297,02 Euro Monatsbeitrag/gesetzliche Krankenversicherung mit Krankentagegeld
285,52 Euro Monatsbeitrag/gesetzliche Krankenversicherung ohne Krankentagegeld

Monatlicher Mindestbeitrag, wenn ein Gründungszuschuss durch die Bundesagentur für Arbeit gezahlt wird:
198,01 Euro Monatsbeitrag/gesetzliche Krankenversicherung mit Krankentagegeld
190,35 Euro Monatsbeitrag/gesetzliche Krankenversicherung ohne Krankentagegeld.

Höchstbeitrag Gesetzliche Krankenversicherung 2011/freiwillig Versicherte:

bei 3.712,50 Euro monatlichem Einkommen. Das entspricht einem Jahreseinkommen von 44.550 Euro/2011
575,44 Euro Monatsbeitrag/gesetzliche Krankenversicherung mit Krankentagegeld
553,16 Euro Monatsbeitrag/gesetzliche Krankenversicherung ohne Krankentagegeld